Rückerstattung und Stornierung

Geltungsbereich

Diese Regelung gilt für gebuchte Beratungsleistungen von Gloworchardbase (Einzelberatung, Probeinterview, Unterlagen-Check und Pakete) zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche in Deutschland. Es werden keine physischen Produkte oder Abonnements verkauft.

Stornierung durch Sie

  • Bis 48 Stunden vor Terminbeginn: volle Rückerstattung bereits gezahlter Honorare oder kostenfreie Umbuchung.
  • Weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn: 50 % des Honorars werden einbehalten; der Rest wird erstattet oder als Guthaben für einen neuen Termin gutgeschrieben.
  • Nicht erscheinen (No-Show): kein Anspruch auf Rückerstattung.

Umbuchung

Einmaliges Verschieben auf einen neuen Termin ist bis 48 Stunden vorher kostenfrei, sofern Kapazität besteht. Weitere Umbuchungen können mit einer Aufwandspauschale von 25 € verbunden sein.

Unterlagen-Check

Wurde die schriftliche Rückmeldung noch nicht übermittelt, ist eine Stornierung mit voller Erstattung möglich. Nach Versand der kommentierten Unterlagen ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, weil die Leistung erbracht wurde.

Bereits begonnene Sitzungen

Wird eine Sitzung auf Ihren Wunsch vorzeitig beendet, nachdem sie begonnen hat, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, es sei denn, die Unterbrechung liegt in unserem Verantwortungsbereich (z. B. technischer Ausfall auf unserer Seite beim Videoformat).

Pakete

Nicht genutzte Bestandteile eines Pakets können innerhalb von sechs Monaten nach Kauf als Einzelleistung nachgeholt werden. Eine anteilige Barerstattung ungenutzter Bestandteile erfolgt nur, wenn noch keine Leistung aus dem Paket in Anspruch genommen wurde und die Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung erfolgt.

Erstattungsverfahren

Senden Sie Ihre Anfrage an info@gloworchardbase.click unter Angabe von Namen, Rechnungsnummer und Termin. Erstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel innerhalb von 14 Werktagen nach Bestätigung.

Ausnahmen

Kein Anspruch besteht bei bereits vollständig erbrachten Leistungen, bei missbräuchlicher Mehrfachbuchung oder wenn vereinbarte Mitwirkung (Unterlagen) trotz Mahnung ausbleibt und der Termin deshalb nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.